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Bahnordnung
Die 11 Gebote der Bahnbenutzung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Alex   
Mittwoch, 23. Januar 2008

1.) Die Rennbahn und das Vereinsgelände bitten wir immer in
     einem ordentlichen Zustand zu halten.
     Wer die Fahrbahn z.B. durch Fahrfehler verschmutzt, hat diese wieder zu säubern.

2.) Die Fernsteuerung darf nur eingeschaltet werden, wenn die
     entsprechende Frequenz nachweislich frei ist. An der Frequenztafel ist
     der Kanal vom Benutzer mit einem Anhänger
     als “;besetzt“; zu kennzeichnen.

3.) Das Fahren auf den Bahnbegrenzungen stehend ist wegen
     der Sichtbehinderung der Fahrer nicht zulässig.


4.) Den Anordnungen der Bahnwarte ist Folge zu leisten.

5.) Bei Arbeiten auf oder neben der Rennstrecke ist der Fahrbetrieb wegen
     Unfallgefahr einzustellen.


6.) Zur Streckenbegrenzung sind Banden ausgelegt. Wer diese Begrenzungen,
     auch unabsichtlich, verschiebt ist verpflichtet, diese wieder an ihre ursprüngliche
     Position zu bringen.
     Das Entfernen dieser Begrenzungen ist nicht zulässig.

7.) Sollten durch den Betrieb von Modellrennautos Streckeneinrichtungen
     beschädigt werden, gebietet es der Anstand, dies dem Bahnwart oder dem
     Obmann mitzuteilen, damit der Schaden behoben werden kann. Schadenersatz
     wird in diesem Fall nicht fällig.


8.) Beim Betrieb unterschiedlicher Fahrzeugklassen ist gegenseitige
     Rücksichtnahme zwingend erforderlich. Es muss jede Fahrzeugklasse die
     möglichkeit haben, die Strecke auf Wunsch alleine benutzen zu können.
     Die Fahrzeiten sind in gegenseitigem Einvernehmen angemessen aufzuteilen.
     Mischbetrieb ist ausdrücklich zulässig, geschieht jedoch immer auf eigene Gefahr.

9.) Verstöße gegen die vorstehenden Punkte können durch die Bahnwarte geahndet
     werden ( Fahrverbot ).Grob fahrlässige Verstöße gegen die Bahnordnung können
     zum Ausschluss oder zu Hausverbot führen.Bei grober Fahrlässigkeit oder
     Vorsatz bleiben im Schadensfall darüber hinausgehende Schadensersatz-
     ansprüche hiervon unberührt.

 

10.) Die Verwendung von Haftmittel (LRP Top Carpet 2,usw.) ist ausdrücklich gestattet.

 
11.) Das Rauchen in der Halle ist  ab sofort nicht mehr gestattet !!

 

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 05. Juni 2009 )
 
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